Beratung
Beratung
Sonderpädagogischer Dienst

Die Aufgabe des sonderpädagogischen Dienstes ist vor allem die enge Kooperation mit den allgemeinbildenden Schulen. Im Einzelnen bedeutet das:
- Lehrer und Eltern beraten
- Den Anspruch des Kindes auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot klären (kooperative Diagnostik)
- Mitarbeit an der Förderplanung unmittelbare sonderpädagogische Förderung
- Aufbau von Hilfesystemen und Förderkonzepten
- Dokumentation des Kooperationsprozesses
- Erstellung von pädagogisch-psychologischen Gutachten
Auszüge aus der VV vom 22.08.2008
Formulare zum Downloaden:
I Kontaktaufnahme_mit_dem_SD_neu.pdf
II Pädagogischer_Bericht.pdf
III Kooperationsbericht_neu.pdf